Fragen & Antworten
Alles, was Sie
wissen müssen.
Lohnt sich ein Einspruch überhaupt?
Wenn der Bescheid Fehler enthält: ja. Branchenschätzungen gehen davon aus, dass 15–30 % aller Grundsteuerbescheide aus der Reform 2025 angreifbare Fehler enthalten. Schon kleine Wohnflächen-Korrekturen oder ein falscher Bodenrichtwert können über fünf Jahre mehrere tausend Euro ausmachen. Unser kostenloser Quick-Check sagt Ihnen in 60 Sekunden, ob es sich für Ihren Bescheid lohnt.
Wie viel Zeit habe ich für einen Einspruch?
Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (gerechnet drei Tage nach Postaufgabe). Verpassen Sie die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig. Wir reichen den Einspruch bei Beauftragung innerhalb von 48 Stunden ein.
Wer reicht den Einspruch ein — Sie oder ich?
Im Express-Tarif (29 €) reichen Sie selbst ein, wir liefern die fertige Vorlage und die Anleitung. Ab Komplett (79 €) übernimmt einer unserer Partner-Steuerberater den Einspruch komplett — mit Vollmacht, Berufshaftpflicht und Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Sind Sie selbst ein Steuerberater?
Nein. Wir sind ein Tech-Unternehmen und betreiben die Plattform-Software. Steuerberatung im Sinne des § 3 StBerG erfolgt ausschließlich durch unsere Partner-Kanzleien. Das Mandatsverhältnis besteht zwischen Ihnen und dem Steuerberater.
Was kostet das Erfolgshonorar genau?
49 € Aufwandspauschale beim Mandatsabschluss plus 25 % der tatsächlich gesparten Grundsteuer über drei Jahre. Beispiel: Reduziert der Einspruch Ihre Jahresgrundsteuer von 1.200 € auf 900 €, sparen Sie 300 €/Jahr. Über 3 Jahre = 900 € Ersparnis. Unser Erfolgsanteil: 225 €. Wenn der Einspruch nichts bringt, bleibt es bei den 49 € — oder Sie nehmen unsere Geld-zurück-Garantie in Anspruch.
Wann darf ein Steuerberater Erfolgshonorar nehmen?
§ 9a StBVV (seit 2021) erlaubt Erfolgshonorare, wenn der Streitwert unter 2.000 € liegt — was bei Privatimmobilien fast immer der Fall ist. Für größere Gewerbeimmobilien arbeiten wir mit Festpreis- oder Stundenhonorar-Modellen.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihr Bescheid wird auf Servern in Deutschland (Hetzner Falkenstein) verarbeitet, DSGVO-konform. OCR-Verarbeitung läuft über Mistral (Frankreich, EU-souverän). Daten werden nur an den vermittelten Steuerberater weitergegeben — nicht an Dritte, nicht für Werbezwecke. Sie können jederzeit Löschung beantragen (außer für GoBD-pflichtige 10-Jahres-Aufbewahrung des Mandats).
Was, wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt?
Dann haben Sie zwei Optionen: (1) Akzeptieren — der Festpreis-Tarif wird gemäß Geld-zurück-Garantie erstattet, beim Erfolgshonorar zahlen Sie nur die Aufwandspauschale. (2) Klage vor dem Finanzgericht — Ihr Steuerberater berät Sie zur Erfolgsaussicht. Etwa 15 % unserer Mandate landen in der Klage, davon gewinnen wir ca. 60 %.
Funktioniert das auch für Gewerbeimmobilien?
Ja. Für Gewerbeimmobilien bieten wir individuelles Erfolgshonorar an (typisch 30 % der Ersparnis × 5 Jahre, mindestens 500 € Festpreis). Bei Streitwerten über 2.000 €/Jahr gelten andere Honorarregeln — Ihr Steuerberater erklärt das im Erstgespräch.
Was, wenn ich mehrere Immobilien habe?
Privatpersonen erhalten Mengenrabatt ab 3 Bescheiden. Hausverwaltungen und Immobilien-Portfolios buchen unser B2B-Paket: 49 €/Einheit bei 50+ Einheiten, mit Bulk-Upload und konsolidiertem Status-Dashboard.
Kann ich auch dann Einspruch einlegen, wenn die Frist schon abgelaufen ist?
In Ausnahmefällen ja: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumnis (Krankheit, Postunfall etc.). Diese Fälle prüft Ihr Steuerberater individuell. Aufschiebende Wirkung haben sie aber nicht — die Grundsteuer muss erst einmal gezahlt werden.
Was ist der Verfassungsvorbehalt im Einspruch?
Beim Bundesfinanzhof und beim Bundesverfassungsgericht laufen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform. Wir nehmen in jeden Einspruch einen Vorbehalt auf, der bewirkt, dass Ihr Verfahren ruht. Sollten BFH oder BVerfG die Reform kippen oder Änderungen erzwingen, profitieren Sie automatisch — auch ohne weiteren Einspruch.